Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HALYS Gebäude- & Umwelttechnik · Öhringer Str. 36, 70435 Stuttgart ·
info@halys-technik.de · Telefon: 0173 2452185 · Inhaber: Halim Sari
(nachfolgend „HALYS" oder „Auftragnehmer") · Stand: 10/2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Werk-, Werklieferungs- und Dienstleistungen (insbesondere Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Umwelttechnik, Installation, Wartung, Reparatur, Notdienst sowie Entsorgungs- und Recyclingleistungen), die zwischen HALYS und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HALYS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss, Angebote
(1) Angebote von HALYS sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet und mit einer Bindefrist versehen.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche, telefonische, elektronische (z. B. per E-Mail) oder mündliche Auftragsbestätigung durch HALYS oder durch tatsächliche Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich und dienen der überschlägigen Preisermittlung. Zeichnet sich ab, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich (mehr als 20 %) übersteigen, wird HALYS den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem angenommenen Angebot.
(2) Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Beauftragung waren (Zusatzaufträge), werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.
(3) HALYS ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Nachunternehmer einzusetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Leistungsort zum vereinbarten Termin zugänglich ist und für die Ausführung der Arbeiten notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) sowie ausreichend Platz zur Verfügung stehen.
(2) Der Kunde hat HALYS über ihm bekannte, für die Ausführung relevante Umstände (z. B. Leitungsverläufe, bauliche Besonderheiten, bereits vorhandene Mängel) vor Arbeitsbeginn zu informieren.
(3) Verzögert sich die Ausführung aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, ist HALYS berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten) gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) HALYS ist berechtigt, bei umfangreicheren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
(4) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist HALYS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie den Ersatz weiterer nachgewiesener Verzugsschäden zu verlangen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 6 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Ausführungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als „fest" bezeichnet, voraussichtliche Termine.
(2) HALYS gerät nicht in Verzug, soweit die Nichteinhaltung eines Termins auf höherer Gewalt, Materiallieferengpässen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen von HALYS nicht zu vertretenden Umständen beruht.
§ 7 Abnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Werkleistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen, sofern die Art der Leistung eine Abnahme erfordert (§ 640 BGB).
(2) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb einer ihm von HALYS gesetzten angemessenen Frist ab, gilt sie als abgenommen, wenn HALYS ihn mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat und der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 8 Gewährleistung / Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 634 ff. BGB (bei Werkleistungen) bzw. §§ 437 ff. BGB (bei Warenlieferungen).
(2) Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel, bittet HALYS den Kunden, diesen möglichst zeitnah in Textform (z. B. per E-Mail) anzuzeigen und HALYS Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, im Übrigen 2 Jahre ab Abnahme bzw. Übergabe, soweit gesetzlich keine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
§ 9 Haftung
(1) HALYS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von HALYS beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet HALYS bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und eingebaute Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HALYS, soweit dies mit dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz und einer erfolgten Verbindung mit dem Grundstück des Kunden vereinbar ist.
§ 11 Entsorgung und Recycling
Im Rahmen der Auftragsausführung anfallende Altgeräte, Altmaterialien oder Abfälle werden durch HALYS fach- und sachgerecht entsorgt bzw. dem Recycling zugeführt. Die Kosten hierfür sind, sofern nicht gesondert ausgewiesen, im vereinbarten Preis enthalten.
§ 12 Widerrufsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb der Geschäftsräume von HALYS geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 13 Datenschutz
HALYS verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG) zur Vertragsabwicklung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von HALYS.
§ 14 Streitbeilegung
HALYS ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Als Unternehmen mit nicht mehr als 10 Beschäftigten ist HALYS zudem gemäß § 36 Abs. 3 VSBG von der Pflicht befreit, hierüber zu informieren; dieser Hinweis erfolgt freiwillig und aus Transparenzgründen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart.
